Kfz-Natzius GmbH - Cars & Coffee 2026

Cars & Coffee - Autotreffen für Jedermann: Über 1.000 leidenschaftliche Teilnehmer präsentieren ihre außergewöhnlichen Fahrzeuge. Sei dabei und erlebe mit uns ein Event voller begeisterter Besucher, familienfreundlicher Unterhaltung und kulinarischen Leckereien!

Wichtige Informationen zum Diesjährigen Cars & Coffee Event am 19.04.2026

Welche Teilnahmebedingungen gelten?

§ 1 ORT – DAUER DER VERANSTALTUNG
Die Veranstaltung Cars and Coffee (C&C) finden am 19.04.2026 von 10:00 bis 15:00 Uhr auf dem Außengelände des Hanse Center Bentwisch für euch statt. Veranstalter ist die Kfz-Natzius GmbH.


§ 2 BETEILIGUNG
C&C ist eine Ausstellung für Jedermann zum Thema Kraftfahrzeuge. Zugelassen seid ihr als Unternehmen und Privatpersonen mit Fahrzeugen aller Art, zudem Firmen mit Produkten und/oder Dienstleistungen, wie sie im Bereich der klassischen Fahrzeuge Verwendung finden.
Durch Betreten/Befahren des Veranstaltungsgeländes erklärt ihr euch als Aussteller/Besucher mit den Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden.


§ 3 ANMELDUNG UND ZULASSUNG
Die Anmeldung erfolgt vorab nach Absprache, spätestens mit Zahlung der Teilnahmegebühr/Standgebühr. Die Teilnahmegebühr ist bei Befahren der Veranstaltungsfläche zu begleichen und beträgt 10 EUR pro Fahrzeug. Eine kostenfreie Zufahrt zum Gelände erhalten ausschließlich Fahrzeuge mit einem vorab von uns überreichten Ausstellerausweis. Dieser ist bei Befahren sichtbar im Fahrzeug zu platzieren und bei Nachfrage vorzuzeigen. Die Kfz-Natzius GmbH behält sich vor, Aussteller ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Die Platzzuteilung erfolgt spätestens am Veranstaltungstag durch unsere Mitarbeiter vor Ort. Eine Untervermietung der oder eines Teiles der euch zugewiesenen Ausstellungsfläche sprecht ihr bitte vorab mit uns ab. Falls es zwingende technische oder organisatorische Gründe erfordern, sind wir als Veranstalter berechtigt, abweichend von der Standzuweisung einen Stand in anderer Lage zu vermitteln oder die Größe der Ausstellungsfläche zu ändern.


Bei Übernahme eurer Fläche seid ihr verpflichtet, festzustellen, ob eine Verunreinigung oder Beschädigung des Bereiches vorliegt. Solltet ihr etwas feststellen, gebt uns bitte Meldung. Bei Verunreinigung oder Beschädigung des Bodens haftet ihr sonst als Aussteller für schuldhaft verursachte Schäden aller Art. Dies gilt auch bei schuldhaft verursachten Schäden durch Besucher und falls ihr vorab keine sichtbaren Verunreinigungen/Schäden gemeldet habt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Körper- /Sachschäden/Diebstahl, die durch die Teilnehmer/Besucher der Veranstaltung verursacht werden. Der Teilnehmer/Besucher verzichtet auf alle gegen den Veranstalter möglichen rechtlichen Ansprüche.


§ 4 VERHALTEN AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE
Mit Betreten/Befahren des Veranstaltungsgeländes verpflichtet ihr euch als Teilnehmer/Besucher, euch sorgfältig und friedlich zu verhalten. Kann ein rücksichtsloses Auftreten oder eine Störung des friedlichen Ablaufes der Veranstaltung festgestellt werden, steht es im Ermessen der Kfz-Natzius GmbH, Platzverweise zu erteilen, die notfalls auch polizeilich durchgesetzt werden können. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die StVO. Demnach ist das Fahren unter Alkohol und Drogenkonsum natürlich ausdrücklich verboten. Um Sicherheit und einen entspannten Ablauf zu gewährleisten, ist das Benutzen von Fahrzeugen auf ein Minimum zu reduzieren. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Sogenannte Burn-Outs und ähnliche Aktionen sind streng untersagt. Die ausgewiesenen Ein- und Ausfahrten sind genau einzuhalten. Eine Kennzeichnung erfolgt über Beschilderung. Als Veranstalter sind wir berechtigt, Ein- und Ausgänge zur Veranstaltung zu verlegen oder zu schließen. Eure Fahrzeuge dürfen auf keinen Fall die Rettungswege blockieren oder Zu- und Ausfahrten behindern.


Der Umgang mit offenem Feuer ist euch ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus sicherheits-technischen Gründen oder durch höhere Gewalt (Unwetter) abzusagen oder aufzulösen. Im Falle einer Räumung der Fläche sind den Anweisungen des Veranstalters sowie der Polizei und Sicherheitsmitarbeitern Folge zu leisten.


§ 5 RECHT AN AUFNAHMEN/FOTOS
Als Teilnehmer/Besucher erklärt ihr euch damit einverstanden, dass während der Veranstaltung getätigte Film- und Fotoaufnahmen auch von der Personenanzahl unter 4 Personen, dem Veranstalter für werbliche und journalistische Zwecke uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Bitte beachtet hierzu auch unseren Hinweis zu Foto- und Videoaufnahmen.


§ 6 WERBUNG
Das Verteilen von Flyern und Werbematerial, welches nicht das Thema Kfz, Tuning oder Autotreffen ansprechen, ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig. Wir behalten uns vor, unangemessenes Werbematerial zu untersagen oder einzuziehen. Der Handel mit Non-Food-Artikeln ist untersagt, soweit es vorab keine ausdrückliche und schriftliche Genehmigung durch uns als Veranstalter gibt. Der Verkauf von Food, Drinks, Spirituosen oder ähnlichem ist ohne die Zustimmung des Veranstalters verboten und obliegt den vorab beauftragten Dienstleistern.


Wir wünschen euch ein friedliches und fröhliches Event mit hoffentlich wieder bestem Wetter, fetter Musik, toller Stimmung und netten neuen und alten Kontakten!

Weitere Informationen findet ihr hier.

Hinweise zu Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt.

Diese Aufnahmen können zur Dokumentation der Veranstaltung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Website, Social Media, Presseberichte) verwendet werden. Da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie auf Aufnahmen zu sehen sind.

Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Arrt. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO (berechtigtes Interesse an Öffentlichkeitsarbeit) in Verbindung mit §22, 23 KUG.

Ihre Rechte:

Wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, sprechen Sie bitte unser Veranstaltungsteam vor Ort an. Wir werden dies selbstverständlich berücksichtigen.

Nähere Hinweise zum Datenschutz findet ihr hier.

Anfahrt zum Event - wo parke ich?

Anfahrt über A19 und B105. Bitte folgt der Beschilderung und den Anweisungen des Event-Personals!

Frisch eingetroffen: Unsere aktuelle Kollektion zum Cars & Coffee 2026!